Franky B hat geschrieben:Wenn man einen Auspuff (oder auch andere Teile) hat, wo die e-Nummer eingraviert/eingelasert ist, dann braucht man keine EG-Beriebserlaubnis mehr mit sich führen ...auch nicht für irgendwelche Spinner von Kontrolleuren, die sich gerne mal aufspielen, nur weil sie ne Schirmmütze aufhaben!
Diese e-Nummer ersetzt schon seit Jahren die ABE in Schriftform, das kleine Kärtchen
kann man mit sich führen, man muss es aber nicht, auch wenn gerne mal (aus reiner Schikane) das Gegenteil behauptet wird von den Herrn "Ordnungshütern"!
Oder nehmt ihr für Zubehörblinker, die ne e-Nummer eingegossen haben (egal ob für vorne, hinten oder für beides) auch eine schriftliche EG-Betriebserlaubnis mit????? Genau das gleiche Thema ....
Mal bisschen mehr "Zivilcourage" bitte!
Dann lass dich mal von der Polizei in Österreich aufhalten.
Die interessiert die e-Nr. gar nicht, die wollen die schriftliche ABE sehen.
Ich habe Sie auf die Richtlinie 97/24/EU Anhang 9 hingewiesen.
"Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, dass seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis (Hersteller der Auspuffanlage) eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden."
Polizei: "Das ist vielleicht in D so, aber nicht bei uns."
Mir passiert, nur mit viel freundlichen Gerede ließen sie mich weiterfahren.
Seitdem habe ich die schriftliche ABE immer dabei.