Hallo Uwe,
da ich mit meiner Actioncam öfters mal u.a. in Österreich unterwegs bin, kannte ich deinen Hinweis: D: Nein / Österreich Nein (1000€ BG) bis dato nicht.
Ich glaube es ist zu unterscheiden ob man private Aufnahmen macht und nur für sich verwendet oder die Filme Online stellt zb. Youtube.
sprichst du von diesen Artikel ?:
http://www.autobild.de/artikel/dashcams ... 65051.html
Der Öamtc + ADAC schreiben hier folgendes:
https://www.oeamtc.at/thema/vorschrifte ... r-16180594
https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... d/dashcam/
Insbesondere :
"Aufnahmen für private Zwecke:
Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte. Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von Beweismaterial handeln."
Dies findet man auch im Bundesdatenschutzgesetz:
Aufnahmen für ausschließlich private und familiäre Zwecke sind erlaubt
Das Gericht stellt damit klar, dass Aufnahmen, die ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke erfolgen, datenschutzrechtlich zulässig sind. Nichts anderes steht übrigens auch in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG. Danach gilt das Bundesdatenschutzgesetz dann nicht für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten, wenn diese ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.
Eine, anlässlich eines einschlägigen Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12.08.2014 (Az.: AN 4 K 13.01634) herausgegebene, Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 06.10.2014 bringt es auf den Punkt: „Danach ist das permanente Aufnehmen des Straßenumfelds mit einer Dashcam jedenfalls dann datenschutzrechtlich unzulässig, wenn diese Aufnahmen mit dem Ziel gemacht werden, sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln, sei es durch Veröffentlichung im Internet auf Youtube, Facebook oder anderen Plattformen oder auch durch Weitergabe der Aufnahmen an Polizei, Versicherung oder sonstige Dritte. Nur dann, wenn von Anfang an fest steht (und das auch bis zum Ende, d.h. dem Löschen der Aufnahmen, durchgehalten wird), dass derartige Aufnahmen den privaten und persönlichen Bereich nicht verlassen, sind die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht einschlägig“.
...was ist eine permanent Aufnahme ? Ich kann meine zb. mit einer Fernbedienung unterm fahren aus und einschalten. Ist dass dann die benannte permanent-Filmung? Oder ist dies dann keine klassische Dashcam (weil die ja permanent aufzeichnet)
achso, ich habe meine "Helden Cam" nur um schöne Landschaften aufzunehmen und mich in den Wintermonaten darüber zu erfreuen.
Eine "Helden Cam" brauch ich mit fast 50 Jahren nicht mehr
In Summe glaube ich nicht dass es so einfach ist, zu sagen "Nein oder Ja".