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Hawk LED Nebelscheinwerfer

Alles rund um Strom und Kabel
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Wulfmans
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Re: Hawk LED Nebelscheinwerfer

#76 Beitrag von Wulfmans »

Hier mal ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Nebelscheinwerfer

Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können. Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen. Das Fernlicht darf dagegen nicht gleichzeitig mit dem Nebelscheinwerfer brennen. :(
Soviel zum Thema 2 Nebelscheinwerfer.
Will hier nicht als Spassbremse gelten, aber hier wird ja Recht und Ordnung groß geschrieben und darum der Auszug aus dem Bußgeldkatalog.
Ich oute mich dann auch gleich mal und gestehe das ich auch ZWEI verbaut habe die auch dann Brennen wenn ich Fernlicht einschalte. Und das schlimme daran ist: Original Suzuki !!!! alles auf LED außer Scheinwerfer.
Meines Wissens nach liegt beim neu Kauf von Zusatzscheinwerfern immer ein Anschluss Schema bei wonach sich der Kabelsalat fast von selber erledigt. :idea:
Gruß Wulfman
ich muss nicht Rasen- 300km/h reichen auch
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Rtom
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Re: Hawk LED Nebelscheinwerfer

#77 Beitrag von Rtom »

motorrad 59 hat geschrieben:
... da das Standlicht nur funktioniert, wenn die Zündung auf "on" gestellt ist
Das stimmt nicht so ganz:

Nach "on" hast Du noch 3 Positionen nach links, also gegen die Uhr.
1. Aus
2. Lock (Lenkerschloss)
3. Standlicht - logischweise auch bei abgezogenem Schlüssel eingeschaltet
Lass einfach, was Du nicht tun kannst.

LG vom Tom
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Planlos
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Re: Hawk LED Nebelscheinwerfer

#78 Beitrag von Planlos »

Wulfmans hat geschrieben:
Hier mal ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Nebelscheinwerfer

Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können. Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen. Das Fernlicht darf dagegen nicht gleichzeitig mit dem Nebelscheinwerfer brennen. :(
Soviel zum Thema 2 Nebelscheinwerfer.
Jaein.
Nach StVZO ist das korrekt. Aber es gibt noch eine 2009/67/EG und da ist es erlaubt:
http://www.motorradonline.de/schraubert ... 27890.html
Zusätzlich dürfen zu diesen Kombinationen ein oder zwei Nebelscheinwerfer angebracht werden. Werden die Scheinwerfer unter Beachtung der vorgeschriebenen Anbaumaße und geometrischen Winkel angebracht, ist weder eine Abnahme noch eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung erforderlich.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 7-20131211
Anhang IV- VORSCHRIFTEN FÜR KRAFTRÄDER
6.7. Nebelscheinwerfer
6.7.1.Anzahl: einer oder zwei.
6.7.2.Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.7.3.Anordnung
6.7.3.1.In der Breite:
— Ein Nebelscheinwerfer darf über, unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebaut sein. Sind diese Leuchten übereinander angeordnet, muss der Bezugspunkt des Nebelscheinwerfers in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; sind diese Leuchten nebeneinander angeordnet, müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
— Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter Nebelscheinwerfer muss so angebaut sein, dass sein Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.
— Zwei Nebelscheinwerfer, von denen einer oder beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, müssen so angebaut sein, dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.7.3.2.In der Höhe: mindestens 250 mm über dem Boden. Kein Punkt der leuchtenden Fläche darf über dem höchsten Punkt der leuchtenden Fläche des Scheinwerfers für Abblendlicht liegen.
6.7.3.3.In Längsrichtung: vorn am Fahrzeug. Diese Vorschrift gilt als erfüllt, wenn das abgestrahlte Licht den Fahrer weder unmittelbar noch mittelbar über die Rückspiegel und/oder sonstige spiegelnde Flächen des Fahrzeugs stört.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren
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Wulfmans
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Re: Hawk LED Nebelscheinwerfer

#79 Beitrag von Wulfmans »

Na dann müssen die wohl ihren Bußgeldkatalog überarbeiten :pro:
Gruß Wulfman
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Re: Hawk LED Nebelscheinwerfer

#80 Beitrag von RainerB »

Ich meine mich zu entsinnnen, dass die Leitungen zu den Standlichbirnchen recht dünn sind.
Da würd ich keine 55 W (* 2 ?) dran hängen. Prüf das mal sicherheitshalber.
Gruß Rainer
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Re: Hawk LED Nebelscheinwerfer

#81 Beitrag von joerch »

Die Scheinwerfer am besten über ein Relais anschliessen, den Steuerstrom kann man problemlos am Standlicht abgreifen.
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Re: Hawk LED Nebelscheinwerfer

#82 Beitrag von motorrad 59 »

also, die Diskussion über die StVZO bringt hier nicht allzu viel. Meine Frage war rein technischer Art.

Sachstand jetzt: Steuerstrom über Stromdieb über Standlicht über Relais und Schalter für Nebelleuchten am Lenker, so dass Relais ein- ausgeschaltet wird.
Ansonsten vermute ich mal, Anschluss an Pluspol der Batterie mit Sicherung (20A?), Anschluss an Minuspol, dann über das Relais an die einzelnen Scheinwerfer.
In diesem Zusammenhang noch weitere Fragen:
1. Die von mir georderten Scheinwerfer haben ein schwarz ummanteltes Kabel (Gewebe) mit Bananenstecker. Das andere Kabel ist weiß (Gewebe) mit Flachstecker. Welches Kabel ist plus und welches ist minus? Oder ist der Anschluss (Stromrichtung) egal?
2. Welchen Kabelquerschnitt müssten die Kabel,die zu den Scheinwerfern führen, haben?
3. notwendige Sicherung?

Vielen Dank für Eure Mithilfe
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Planlos
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Re: Hawk LED Nebelscheinwerfer

#83 Beitrag von Planlos »

motorrad 59 hat geschrieben:
Sachstand jetzt: Steuerstrom über Stromdieb über Standlicht über Relais und Schalter für Nebelleuchten am Lenker, so dass Relais ein- ausgeschaltet wird.
Jo, kann man so machen. Such Dir nur nen nicht so pingeligen TÜVer, auch wenn Du es nicht hören magst, gibt es da welche, die sich dran festbeissen: Bei Fernlicht müssen die Nebler ausgehen. Aber ich habe das immer so gelöst: vor dem TÜV die Sicherung der Nebler raus und gesagt, sind kaputt und ich kam noch nicht zum Rückbau. Und jaa natürlich gingen die bei Fernlicht aus :roll:
Ansonsten vermute ich mal, Anschluss an Pluspol der Batterie mit Sicherung (20A?), Anschluss an Minuspol, dann über das Relais an die einzelnen Scheinwerfer.
15A Sicherung in Reihe vom Pluspol, dann aufs Relais, von dort zu beiden Lampen, Lampen hängen direkt an Minus.
Wenn Du die Standard KFZ Relais nimmst, musst Du die wie folgt beschalten:
Plus von der Sicherung: Kontakt 30
Ausgang zu den Lampen: Kontakt 87
Plus vom Schalter: Kontakt 85 oder 86 (egal)
Minus von Batterie oder Standlicht: Kontakt 85 oder 86

Der Kabelquerschnitt vom Standlicht zum Relais kann hier geringer sein, da relativ wenig Strom fließt.
In diesem Zusammenhang noch weitere Fragen:
1. Die von mir georderten Scheinwerfer haben ein schwarz ummanteltes Kabel (Gewebe) mit Bananenstecker. Das andere Kabel ist weiß (Gewebe) mit Flachstecker. Welches Kabel ist plus und welches ist minus? Oder ist der Anschluss (Stromrichtung) egal?
In der Regel ist es so: Minus Schwarz und Plus das weisse Kabel.
Aber schaue Dir vorher an, wie die Lampe im Scheinwerfer angeschlossen ist!
Das Gehäuse der Lampe/des Scheinwerfers muss an Minus hängen
Meist ist der Fußkontakt der Lampe ist mit einem kurzen Stück weisser Leitung und dem Flachstecker verbunden, das ist dann Plus.
2. Welchen Kabelquerschnitt müssten die Kabel,die zu den Scheinwerfern führen, haben?
Nicht unter 0,75mm²! Besser 1,5mm². Ansonsten ist der Leitungswiderstand und somit der Spannungsabfall zu groß und die Leitungen werden zu Heizdrähten.
3. notwendige Sicherung?
JA! 15A sollte passen (2*55W bei 12V = 9,2A), da haste auch ein Bisschen Reserve für den Einschaltstrom.
Der Steuerstromkreis ist über das Standlicht abgesichert.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren
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motorrad 59
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Re: Hawk LED Nebelscheinwerfer

#84 Beitrag von motorrad 59 »

Vielen Dank für die Hinweise.
Nachdem ich die Kabel für das Standlicht nicht ohne weiteres freilegen kann, habe ich mich dazu entschieden, den Strom zur Relaisschaltung aus dem Revisionsstecker hinten links zu beziehen. Nachdem ich darüber schon die Heizgriffe betreibe.
Alles funktioniert bisher beim Leuchtentest einwandfrei.
Ich habe auf einen Scheinwerferhalter von SW Motech HAWK, Preis 39,96 EUR (Scheinwerfer werden seitlich links und rechts unterhalb der Scheinwerfer befestigt)
runde Nebelscheinwerfer (Durchm. 70 mm) Halogen mit Halter ShinYo H3 , 55W, Preis 53,92 EUR montiert.
Für Kabel (1,5mm), Relais und Stecker, alles von Tante Louise waren nochmals ca. 30 EUR fällig. Der Lenkerschalter aus der Bucht 6 EUR. Sicherung (15A) hatte ich noch vorrätig, dürfte nochmals mit Box ca. 6 EUR kosten.
An Kosten sind somit mit Versandkosten ca 145 EUR entstanden (Stand Juli/August 2017)

Hinweis: Schaltplan zur Montage NebelSW ist bei Louise als pdf ausdruckbar.
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