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Reifenbindung

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Moderator: stromer104

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Gelfling
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Reifenbindung

#1 Beitrag von Gelfling »

Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) hat geschrieben:

1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.

3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Kurz gesagt: Entspricht ein Reifen in Dimension und Spezifikation dem CoC und liegt keine Reifenbindung vor, dann darf ich den Reifen fahren.

Bei 3 und 4 kann es Getue geben, weil TÜV und DEKRA die Unbedenklichkeiten nicht von jedem akzeptieren. Weiß ich aber nur vom Hörensagen.

Mischbereifung kann ein Problem sein. Allerdings funktioniert die Kombination Conti Trail und Road. ;D

Ich fahre übrigens hinten 150er, obwohl in der Zulassung noch der 180er drinsteht. Aber im CoC steht der 150er als Option homologiert, ebenfalls ohne Reifenbindung. Hat der TÜV akzeptiert, hat Grün-Weiß akzeptiert. Ich mußte nur mit einem freundlichen Lächeln darauf hinweisen, den serienmäßigen Auspuff fahren und ansonsten alles dabeihaben, was Moppedfahrer an Papieren zum Überleben so braucht.
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