Da würde mich dann aber wirklich mal die Rechtslage interessieren. Ist das wirklich mein Problem, wenns jemand anderes verbockt?
Wenn du mit dem bezahlten Produkt bereits zuhause bist, dann wird es für den Händler schwierig. In dem Shoei Fall hätte man als Kunde auch den Gang verweigern können.
Beim Distanzhandel ist es ähnlich. In der AGB steht meistens drinne, dass der Vertrag erst zustande kommt (vom Händler dein Angebot angenommen wird), indem dir dies explizit per E-Mail mitgeteilt wird oder die Ware verschickt wird.
In der Vergangenheit gab es bereits öfters "Fehler" die viel Medieninteresse geweckt haben. Hier war es der nicht zustandegekommene Vertrag, welche dem Händler zugespielt hatte. Hier ein Beispiel von Otto: http://www.sueddeutsche.de/digital/vers ... r-1.154476
Dies stellt keine Rechtsbelehrung dar!!
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. -Albert Einstein-
Ich bin doch nicht verrückt. Natürlich habe ich den Inhalt des Gutscheins verstanden, erst bei der Anwendung tritt der Fehler auf.
Die Ware ist übrigens heute eingetroffen.
Ich beschränke mich ab jetzt wieder auf technische Anliegen. Früher konnte man in Bikerrunden über so was auch mal schmunzeln. Aber da gab es auch noch gelbe Schals und weniger Moralberatung..... Mein *Nettogewinn* lag bei zwei Ölfiltern und einer Zündkerze übrigens bei 5,79 Euro (15,79 Euro).